Stell dir vor, du betreibst in Basel einen Onlineshop, und auf der Website beantwortet ein Chatbot Fragen von Kundinnen aus Freiburg im Breisgau. Ein KI-Gesetz der Schweiz gibt es noch nicht. Trotzdem müssen deine Kundinnen seit dem 2. August 2026 nach europäischem Recht erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen. Der Grund ist der EU AI Act.

Der AI Act ist die KI-Verordnung der EU, Verordnung (EU) 2024/1689. Er ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und wird schrittweise wirksam. Im Juli 2026 hat die EU mit dem sogenannten Digital Omnibus mehrere Fristen verschoben. Viele Artikel im Netz, auch unser eigener Beitrag vom Januar 2025, sind darum nicht mehr aktuell. Hier ist der Stand im Herbst 2026.

Gilt der EU AI Act für Schweizer Unternehmen?

Ja, sobald dein KI-Einsatz die EU berührt. Der AI Act knüpft nicht an den Firmensitz an, sondern daran, wo ein KI-System angeboten oder seine Ergebnisse verwendet werden. Das kennst du vom Datenschutz: Die DSGVO gilt auch für Schweizer Firmen, die Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten.

Ein Schweizer Unternehmen muss den AI Act insbesondere beachten, wenn

  • es ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck in der EU auf den Markt bringt oder in Betrieb nimmt,
  • die Ergebnisse eines KI-Systems, das es anbietet oder betreibt, in der EU verwendet werden,
  • es als Importeur, Händler oder bevollmächtigter Vertreter eines Anbieters handelt.

Das bedeutet: Eine rein interne Nutzung von ChatGPT in einem Treuhandbüro in Aarau ohne EU-Kundschaft fällt nicht darunter. Ein Personaltool, das auch Bewerbungen für die Tochterfirma in Mailand auswertet, sehr wohl.

Anbieter oder Betreiber: Welche Rolle hast du?

Der AI Act verteilt die Pflichten nach Rollen. Die wichtigsten beiden:

  • Anbieter entwickeln ein KI-System oder lassen es entwickeln und bringen es unter eigenem Namen auf den Markt. Ein Schweizer Softwarehaus, das eine KI-Funktion in seine Software für EU-Kunden einbaut, ist Anbieter.
  • Betreiber setzen ein KI-System in eigener Verantwortung ein. Eine Firma, die Copilot oder ein Bewerbungstool nutzt, ist Betreiberin.

Wichtig ist: Wer ein fremdes Hochrisiko-System unter eigenem Namen vertreibt oder wesentlich verändert, kann selbst zum Anbieter werden. Die Rolle entscheidet über den Umfang der Pflichten, darum lohnt es sich, sie früh zu klären.

Vier Risikostufen

Der AI Act regelt KI nach dem Risiko. Je höher das Risiko, desto strenger die Pflichten.

  • Verbotene Praktiken: zum Beispiel Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in der Schule. Seit dem 2. Februar 2025 verboten. Ab dem 2. Dezember 2026 kommen Verbote für intime Deepfakes ohne Einwilligung und für KI-erzeugtes Missbrauchsmaterial dazu.
  • Hochrisiko-KI: KI in sensiblen Bereichen wie Personalauswahl, Bildung, Kreditwürdigkeit oder kritischer Infrastruktur sowie KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte. Es gelten strenge Anforderungen an Risikomanagement, Daten, Dokumentation und menschliche Aufsicht.
  • Transparenzpflichten: Chatbots, KI-generierte Inhalte und Deepfakes müssen erkennbar sein.
  • Geringes Risiko: die meisten Anwendungen, etwa Spamfilter oder Textentwürfe. Hier gibt es ausser der KI-Kompetenz nach Art. 4, die für alle Anbieter und Betreiber gilt, keine besonderen Pflichten.

Ein Bild dazu: Der AI Act funktioniert wie die Gefahrenstufen bei Lawinen. Bei Stufe eins gehst du einfach los, bei Stufe vier brauchst du Ausrüstung, Planung und Erfahrung, und manche Hänge sind ganz gesperrt.

Zeitplan nach dem Digital Omnibus

Am 27. Juli 2026 ist die Verordnung (EU) 2026/1744, der Digital Omnibus zur KI, in Kraft getreten. Sie verschiebt vor allem die Pflichten für Hochrisiko-KI. Die Transparenzpflichten bleiben dagegen beim ursprünglichen Termin. Die EU-Kommission fasst die Änderungen zusammen, eine Übersicht aller Fristen bietet der AI Act Service Desk.

  • 1. August 2024: Der AI Act tritt in Kraft.
  • 2. Februar 2025: Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz (Art. 4) gelten.
  • 2. August 2025: Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, Governance und Sanktionen gelten. Bussen der EU-Kommission gegen Anbieter solcher Modelle sind erst ab dem 2. August 2026 möglich.
  • 27. Juli 2026: Der Digital Omnibus tritt in Kraft.
  • 2. August 2026: Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten: Chatbots kennzeichnen, Emotionserkennung offenlegen, Deepfakes und bestimmte KI-Texte kennzeichnen.
  • 2. Dezember 2026: Ende der Übergangsfrist für die technische Markierung KI-generierter Inhalte (Art. 50 Abs. 2) bei generativen Systemen, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren. Am selben Tag treten die neuen Verbote für intime Deepfakes ohne Einwilligung und KI-erzeugtes Missbrauchsmaterial in Kraft.
  • 2. Dezember 2027: Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III, etwa in Personalwesen, Bildung und kritischer Infrastruktur, statt ursprünglich August 2026.
  • 2. August 2028: Pflichten für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I, statt ursprünglich 2. August 2027.

Kurz zusammengefasst: Verschoben wurde das Schwere, nicht das Sichtbare. Chatbots und KI-Inhalte musst du seit August 2026 kennzeichnen.

Was sich bei der KI-Kompetenz geändert hat

Art. 4 verlangte ursprünglich, dass Anbieter und Betreiber nach besten Kräften ein ausreichendes Mass an KI-Kompetenz ihres Personals sicherstellen. Der Digital Omnibus hat das abgeschwächt: Seit dem 27. Juli 2026 müssen sie Massnahmen ergreifen, um den Aufbau von KI-Kompetenz zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss niemand garantieren.

Was bringt dir das konkret? Die Pflicht bleibt, aber sie ist eine Bemühenspflicht. Eine dokumentierte Schulung, eine KI-Richtlinie und Ansprechpersonen im Team erfüllen sie in den meisten Fällen. Passende Angebote findest du in der Übersicht der KI-Weiterbildungen in der Schweiz und bei den zertifizierten KI-Trainer:innen.

Drei typische Fälle aus der Schweiz

Der Chatbot auf der Website. Ein Zürcher Reisebüro hat auf Basis eines KI-Dienstes einen eigenen Chatbot aufgesetzt und beantwortet damit Anfragen aus Deutschland. Weil es den Chatbot unter eigenem Namen in Betrieb nimmt, gilt es als Anbieterin, und der Chatbot fällt unter die Transparenzpflichten: Seit dem 2. August 2026 müssen Nutzerinnen erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen, sofern das nicht ohnehin offensichtlich ist.

Die KI-Bilder in der Kampagne. Eine Agentur in Luzern erstellt für einen Kunden in Österreich Werbebilder mit KI, darunter ein realistisch wirkendes Bild einer echten Person. Wirkt ein Inhalt wie ein echtes Foto oder Video einer Person, gilt er als Deepfake und muss als KI-erzeugt offengelegt werden.

Das Bewerbungstool. Ein Industrieunternehmen in St. Gallen nutzt ein KI-Tool, das Bewerbungen auch für die Tochterfirma in Italien vorsortiert. Das ist Hochrisiko-KI im Personalwesen. Die strengen Pflichten gelten ab dem 2. Dezember 2027; die Vorbereitung beginnt mit der Wahl eines Anbieters, der die Anforderungen nachweisen kann.

So prüfst du, ob du betroffen bist

  1. KI-Einsatz erfassen. Welche KI-Systeme setzt ihr ein oder bietet ihr an?
  2. EU-Bezug klären. Werden Systeme oder ihre Ergebnisse in der EU genutzt, etwa über Kundschaft, Tochterfirmen oder Mitarbeitende?
  3. Rolle bestimmen. Seid ihr Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler?
  4. Risikostufe zuordnen. Verboten, hochriskant, transparenzpflichtig oder geringes Risiko?
  5. Pflichten und Fristen ableiten. Kennzeichnung sofort, Hochrisiko bis Dezember 2027 vorbereiten.
  6. Schweizer Recht nicht vergessen. Das Datenschutzgesetz gilt parallel. Was in der Schweiz gilt und was kommt, erklärt unser Überblick zum KI-Gesetz Schweiz, den Zeitplan der Vernehmlassung unser Tracker.

Was bei Verstössen droht

Die Bussen orientieren sich am weltweiten Jahresumsatz. Für verbotene Praktiken sind es bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent, für andere Verstösse bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Für KMU und Startups gilt jeweils der tiefere der beiden Beträge; seit dem Digital Omnibus auch für kleine Midcaps, ausser bei verbotenen Praktiken. Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten und für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck das Büro für Künstliche Intelligenz der EU-Kommission.

Domande frequenti

Gilt der AI Act in der Schweiz?

Nicht als Schweizer Recht. Er gilt aber für Schweizer Unternehmen, die KI-Systeme in der EU anbieten oder deren Ergebnisse in der EU verwendet werden.

Was gilt seit dem 2. August 2026?

Die Transparenzpflichten nach Art. 50: Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, Emotionserkennung muss offengelegt werden, Deepfakes und bestimmte KI-Texte müssen gekennzeichnet sein. Die EU-Kommission hat dazu Leitlinien und einen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung veröffentlicht. Für die technische Markierung bei bestehenden generativen Systemen gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Wurden die Hochrisiko-Pflichten verschoben?

Ja. Mit dem Digital Omnibus gelten sie für Hochrisiko-KI nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027 und für KI in regulierten Produkten nach Anhang I ab dem 2. August 2028.

Muss ich meine Mitarbeitenden schulen?

Anbieter und Betreiber müssen Massnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Seit dem Digital Omnibus ist das eine Bemühenspflicht ohne garantiertes Kompetenzniveau.

Conclusione

Der EU AI Act ist für Schweizer Firmen mit EU-Bezug keine Zukunftsmusik. Die Kennzeichnungspflichten gelten seit August 2026, die Hochrisiko-Pflichten kommen gestaffelt bis 2028. Wer jetzt Inventar, Rollen und Risikostufen klärt, hat genug Zeit, ohne in Hektik zu geraten.

In breve:

  • Der AI Act gilt für Schweizer Firmen, wenn KI-Systeme oder ihre Ergebnisse in der EU genutzt werden.
  • Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten für Chatbots, Deepfakes und KI-Inhalte.
  • Der Digital Omnibus (in Kraft seit 27. Juli 2026) verschiebt Hochrisiko-Pflichten auf Dezember 2027 und August 2028.
  • Die KI-Kompetenz nach Art. 4 ist neu eine Bemühenspflicht.
  • Bussen bis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Umsatzes, für KMU der tiefere Betrag.
  • Das Schweizer Datenschutzgesetz gilt parallel.

Bist du unsicher, ob dein Unternehmen betroffen ist? Bring die Frage ins Friday Weekly mit oder starte mit dem KI-Strategie-Paket.

Stand: 6. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung; die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab. Er ersetzt unseren Beitrag vom 27. Januar 2025.

Quellen: AI Act, konsolidierte Fassung auf EUR-Lex · Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744 auf EUR-Lex · AI Act Service Desk, Zeitplan · EU-Kommission zum Inkrafttreten des Omnibus · Lenz & Staehelin zu den Folgen für Schweizer Unternehmen