«Gibt es in der Schweiz eigentlich schon ein KI-Gesetz?» Die Frage ist berechtigt. Die EU hat ihren AI Act, in den Medien ist von Fristen und Bussen die Rede, und viele Geschäftsleitungen haben das Gefühl, etwas zu verpassen.
Die kurze Antwort: Nein, ein eigenes KI-Gesetz hat die Schweiz noch nicht. Das heisst aber nicht, dass KI im rechtsfreien Raum läuft. Viele Regeln gelten längst, und der Bundesrat bereitet die nächste Stufe vor. Dieser Artikel ordnet ein, was heute gilt, was bis wann kommt und was du in deinem Unternehmen jetzt schon tun kannst.
Gibt es ein KI-Gesetz in der Schweiz?
Nein, Stand Oktober 2026 gibt es kein eigenes KI-Gesetz. Die Schweiz setzt bewusst nicht auf ein grosses, horizontales Gesetz nach dem Vorbild der EU. Stattdessen werden bestehende Gesetze dort angepasst, wo KI neue Fragen aufwirft, und die KI-Konvention des Europarats soll ins Schweizer Recht übernommen werden.
Das bedeutet für dich: Wer heute KI einsetzt, bewegt sich in einem Rahmen aus Datenschutzgesetz, Lauterkeitsrecht, Urheberrecht, Haftungsrecht und branchenspezifischen Vorgaben. Diese Regeln sind technologieneutral formuliert. Sie fragen nicht, ob ein Mensch oder eine Maschine entscheidet, sondern was mit Daten, Kundinnen und Rechten Dritter passiert.
Was der Bundesrat beschlossen hat
Am 12. Februar 2025 hat der Bundesrat auf Basis einer Auslegeordnung von UVEK und EDA seinen Regulierungsansatz festgelegt. Drei Entscheide prägen seither den Weg:
- Die KI-Konvention des Europarats soll ratifiziert werden. Die KI-Konvention des Europarats ist das erste völkerrechtlich verbindliche Abkommen zu KI und verlangt, dass KI-Systeme Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit respektieren. Sie richtet sich in erster Linie an staatliche Akteure. Bundesrat Albert Rösti hat sie am 27. März 2025 in Strassburg unterzeichnet.
- Anpassungen möglichst sektoriell. Statt eines KI-Gesetzes für alles werden die betroffenen Gesetze gezielt angepasst. Übergreifende Regeln soll es nur dort geben, wo Grundrechte zentral betroffen sind, etwa beim Datenschutz.
- Ergänzend unverbindliche Massnahmen. Selbstdeklarationen und Branchenlösungen sollen die Gesetzgebung ergänzen.
Den Auftrag dafür hat der Bundesrat klar verteilt. Das Justizdepartement (EJPD) erarbeitet mit dem UVEK und dem EDA bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage. Sie soll vor allem Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht regeln. Parallel erarbeitet das UVEK, federführend das BAKOM, mit EJPD, EDA und WBF bis Ende 2026 einen Umsetzungsplan für die rechtlich nicht verbindlichen Massnahmen.
Kurz zusammengefasst: Die Richtung steht, die Details nicht. Wie streng die Transparenzpflichten werden und wer die Aufsicht übernimmt, zeigt erst die Vorlage. Der Bundesrat schrieb im Mai 2026, dafür sei es noch zu früh; Ziel sei ein mit der EU gleichwertiges Schutzniveau.
Zeitplan: Was bis wann passiert
Hier gilt: Gesetzgebung in der Schweiz braucht Zeit, und das ist gewollt. Jeder Schritt gibt Wirtschaft, Kantonen und Verbänden die Möglichkeit, mitzureden.
- 12. Februar 2025: Grundsatzentscheid des Bundesrats, die KI-Konvention zu ratifizieren.
- 27. März 2025: Unterzeichnung der KI-Konvention durch die Schweiz.
- Ende 2026: Das EJPD legt dem Bundesrat die Vorlage vor; der Umsetzungsplan für unverbindliche Massnahmen soll ebenfalls vorliegen. Stand Anfang Oktober 2026 ist die Vernehmlassung noch nicht eröffnet.
- Erstes Halbjahr 2027: Eröffnung der Vernehmlassung laut der Planung des Bundesrats, Soll-Termin Ende Juni 2027. Sie dauert in der Regel mindestens drei Monate.
- Danach: Auswertung, Botschaft des Bundesrats, Beratung in National- und Ständerat.
- Inkrafttreten: Nach unserer Einschätzung und dem üblichen Ablauf frühestens einige Jahre nach Eröffnung der Vernehmlassung.
Jeden neuen Schritt halten wir in unserem Tracker zur Vernehmlassung fest.
Was bringt dir das konkret? Du hast Zeit, dich vorzubereiten. Aber du solltest sie nutzen, denn die Vorlage wird sich an der KI-Konvention und an den Erfahrungen der EU orientieren.
Was heute schon gilt
Ein Gesetz mit «KI» im Titel fehlt, die Regeln dahinter gelten trotzdem. Das ist wie im Strassenverkehr: Für E-Trottinette gab es lange keine eigenen Paragrafen, die Verkehrsregeln galten trotzdem.
- Datenschutzgesetz (DSG): Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) gilt seit September 2023 und ist technologieneutral. Der EDÖB hat im Mai 2025 bekräftigt, dass es direkt auf KI-Anwendungen anwendbar ist. Wer KI-Systeme herstellt, anbietet oder verwendet, muss Zweck, Funktionsweise und Datenquellen transparent machen. Bei hohen Risiken für die betroffenen Personen verlangt das Gesetz eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Wie du ChatGPT, Copilot und andere Cloud-KI datenschutzkonform freigibst, zeigt der Beitrag KI sicher nutzen.
- Lauterkeitsrecht (UWG): Wer mit KI-Inhalten täuscht, etwa mit gefälschten Bewertungen oder irreführender Werbung, handelt nach dem Lauterkeitsrecht (UWG) unlauter. Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gibt es in der Schweiz nicht. Der EDÖB leitet aber aus dem DSG ab, dass Nutzende erfahren müssen, ob sie mit einer Maschine sprechen, und dass gefälschte Bilder oder Stimmen identifizierbarer Personen deutlich erkennbar sein müssen.
- Urheberrecht (URG): Wer KI-Ergebnisse nutzt, muss Rechte Dritter nach dem Urheberrecht (URG) beachten. Geschützt sind nur menschliche Schöpfungen; was eine KI auf einen banalen Befehl hin erzeugt, ist laut Institut für Geistiges Eigentum nicht geschützt. Umstritten ist vor allem, ob schon das Training mit geschützten Werken urheberrechtlich relevant ist.
- Haftung: Es gelten die allgemeinen Regeln des Obligationenrechts und das Produktehaftpflichtgesetz. Ein KI-spezifisches Haftungsrecht gibt es nicht; eine Motion zur Modernisierung des Produktehaftpflichtgesetzes für KI ist hängig, der Bundesrat unterstützt sie.
- Branchenregeln: Die FINMA hat mit der Aufsichtsmitteilung 08/2024 beschrieben, was sie von allen Beaufsichtigten, etwa Banken und Versicherungen, bei Governance und Risikomanagement von KI erwartet.
Wichtig ist: Diese Regeln greifen unabhängig davon, ob du ChatGPT, Copilot oder ein Schweizer Modell nutzt. Welche Anbieter Daten wo verarbeiten, zeigt der neutrale Vergleich der Schweizer KI-Chats.
Und die EU?
Was viele übersehen: Für viele Schweizer Firmen ist der EU AI Act heute wichtiger als jedes künftige Schweizer Gesetz. Er gilt auch für Unternehmen ausserhalb der EU, sobald sie KI-Systeme in der EU anbieten oder die Ergebnisse dort verwendet werden. Ein Chatbot auf einer Website für Kundinnen in Deutschland reicht dafür.
Welche Pflichten seit dem 2. August 2026 gelten, was mit dem Digital Omnibus verschoben wurde und wie du prüfst, ob du betroffen bist, erklärt unser Ratgeber zum EU AI Act für Schweizer Unternehmen.
Urheberrecht und Deepfakes: Was das Parlament diskutiert
Neben der grossen Vorlage laufen zwei politische Debatten, die du kennen solltest.
Urheberrecht. Die Motion Gössi (24.4596) verlangt, dass journalistische Inhalte und andere geschützte Werke besser vor der Nutzung durch KI-Anbieter geschützt werden. Der Nationalrat hat sie im September 2025 mit geändertem Text angenommen, der Ständerat im Dezember 2025 zugestimmt. Der Text verlangt umfassenden Schutz, ohne den Wirtschafts- und Innovationsstandort zu schwächen; wie das umgesetzt wird, ist offen. Das IGE prüft mehrere Modelle, etwa eine Schranke mit Vergütung oder ein Opt-out, mit dem Urheberinnen und Urheber der Nutzung widersprechen können. Der Vorentwurf soll Ende 2026 in die Vernehmlassung gehen. swissAI hat dazu Stellung genommen.
Deepfakes. Eine allgemeine Regulierung von Deepfakes hat der Nationalrat im Mai 2025 abgelehnt. Die Begründung des Bundesrats: Straf- und Zivilrecht decken Missbrauch bereits ab. Die Debatte ist damit nicht beendet: Im Juni 2026 nahm der Nationalrat eine Motion zur Risikoprüfung von generativer KI an, die sexualisierte Deepfakes erzeugen kann, und laut Bundesrat werden Massnahmen gegen Deepfakes in der KI-Vorlage geprüft. Mehr dazu in unserem Beitrag zu sexualisierten Deepfakes.
Was Firmen jetzt tun sollten
Du musst nicht auf das Gesetz warten, um vorbereitet zu sein. Die folgenden Schritte lohnen sich in jedem Fall, weil sie das heutige Recht erfüllen und dich auf die kommende Vorlage vorbereiten.
- KI-Einsatz erfassen. Liste auf, welche KI-Werkzeuge im Unternehmen genutzt werden, von wem und mit welchen Daten. Viele Firmen sind überrascht, wie viel bereits läuft.
- Datenschutz prüfen. Kläre für jedes Werkzeug, wo die Daten verarbeitet werden, ob der Anbieter sie fürs Training nutzt und ob ein Vertrag zur Auftragsbearbeitung besteht. Bei hohen Risiken: Datenschutz-Folgenabschätzung.
- EU-Bezug klären. Wenn du Kundinnen, Mitarbeitende oder Produkte in der EU hast, prüfe den AI Act.
- Regeln festhalten. Eine kurze KI-Richtlinie schafft Klarheit: Was ist erlaubt, was nicht, wer entscheidet. Das KI-Strategie-Paket hilft beim Einstieg.
- Mitarbeitende schulen. Wer KI nutzt, soll ihre Grenzen kennen. Das ist ohnehin der beste Schutz vor Fehlern. Passende Angebote findest du in der Übersicht der KI-Weiterbildungen.
- Transparent kommunizieren. Sag Kundinnen, wenn sie mit einem Chatbot sprechen oder Inhalte maschinell erzeugt sind, wo eine Täuschung möglich wäre.
- Mitreden. Die Vernehmlassung ist die Gelegenheit, Praxiserfahrung einzubringen. swissAI wird Stellung nehmen und die Erfahrungen der Mitglieder einbringen.
Wo swissAI steht
swissAI hat die Unterzeichnung der KI-Konvention begrüsst und eine rasche Umsetzung samt Bildungsinitiative gefordert. Gleichzeitig warnt der Verband vor Innovationsbremsen: Regulierung soll Risiken begrenzen, ohne die Anwendung in KMU zu erschweren. Als Trägerorganisation der Parlamentarischen Gruppe Künstliche Intelligenz bringt swissAI Praxiswissen direkt ins Bundeshaus.
Domande frequenti
Gibt es in der Schweiz ein KI-Gesetz?
Nein. Stand Oktober 2026 gibt es kein eigenes KI-Gesetz. Es gelten das Datenschutzgesetz, das Lauterkeitsrecht, das Urheberrecht, das Haftungsrecht und Branchenregeln wie die FINMA-Aufsichtsmitteilung 08/2024.
Wann kommt das KI-Gesetz?
Das EJPD legt dem Bundesrat die Vorlage bis Ende 2026 vor, die Vernehmlassung ist laut Planung für das erste Halbjahr 2027 vorgesehen. Danach folgen Botschaft und Parlamentsberatung. Bis neue Regeln in Kraft treten, dauert es nach dem üblichen Ablauf mehrere Jahre.
Gilt der EU AI Act in der Schweiz?
Nicht als Schweizer Recht, aber für Schweizer Firmen mit EU-Bezug. Wer KI-Systeme in der EU anbietet oder deren Ergebnisse dort verwendet, muss die Pflichten des AI Act einhalten.
Muss ich KI-Inhalte in der Schweiz kennzeichnen?
Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht gibt es nicht. Täuschung ist aber nach dem Lauterkeitsrecht verboten, und das DSG verlangt Transparenz, wenn Personendaten mit KI bearbeitet werden. Für Inhalte, die in der EU erscheinen, gelten die Transparenzpflichten des AI Act.
Conclusione
Die Schweiz reguliert KI bewusst schrittweise: KI-Konvention übernehmen, bestehende Gesetze gezielt anpassen, Branchenlösungen fördern. Für Unternehmen heisst das nicht Abwarten. Das heutige Recht, allen voran das Datenschutzgesetz, gilt schon jetzt, und wer in der EU tätig ist, steht bereits unter dem AI Act.
In breve:
- Die Schweiz hat noch kein eigenes KI-Gesetz.
- Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 entschieden, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und Gesetze möglichst sektoriell anzupassen.
- Das EJPD legt die Vorlage zu Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht bis Ende 2026 vor, die Vernehmlassung ist für das erste Halbjahr 2027 geplant.
- Das revidierte DSG gilt direkt für KI-Anwendungen.
- Der EU AI Act betrifft Schweizer Firmen mit EU-Bezug schon heute.
- Inventar, Datenschutz-Check, KI-Richtlinie und Schulung lohnen sich jetzt.
Wie gehst du in deinem Unternehmen mit KI-Regeln um? Diskutiere mit im Friday Weekly oder starte mit dem Gratis-Zugang zur Community.
Stand: 6. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung; die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab.
Quellen: Bundesrat zum Regulierungsansatz, 12.2.2025 · Bundesrat zur Unterzeichnung der KI-Konvention · Bundesamt für Justiz, Künstliche Intelligenz · BAKOM, Künstliche Intelligenz · EDÖB zum DSG und KI · IGE, FAQ KI und Urheberrecht · Curia Vista, Motion Gössi



